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1 amtliche Notierung
amtliche Notierung f официа́льная биржева́я котиро́вка -
2 amtliche Notierung
прил.2) экон. официальная запись, официальная котировка4) внеш.торг. официальная биржевая котировка -
3 amtliche Notierung
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > amtliche Notierung
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4 amtliche Notierung
официальная биржевая котировкаDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > amtliche Notierung
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5 Notierung
f бирж.котировка; курс ( ценных бумаг)- direkte Notierung
- fortlaufende Notierung
- indirekte Notierung
- nachbörsliche Notierung
- Notierung über Pari
- Notierung über dem Nennwert
- Notierung unter Pari
- Notierung unter dem Nennwert
- variable NotierungDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Notierung
См. также в других словарях:
amtliche Notiz — amtliche Notiz, amtliche Notierung, Börsenkurs von Wertpapieren, die zum amtlichen Handel an der Börse (amtlicher Markt) zugelassen sind. Der Kurs wird durch amtliche Kursmakler festgestellt und im amtlichen Kursblatt der Börse (Kurszettel)… … Universal-Lexikon
Notierung — Eine (Kurs )Notierung (auch amtliche Notiz) beschreibt die offizielle, niedergeschriebene (dokumentierte) und öffentliche (amtliche) Feststellung eines Preises (oft verbunden mit dem Börsenkurses eines Wertpapieres) an einem geregelten Markt.… … Deutsch Wikipedia
Notierung — No|tie|rung 〈f. 20〉 1. das Notieren 2. 〈Mus.〉 = Notation * * * No|tie|rung, die; , en: 1. a) <o. Pl.> das Notieren; b) ↑ Notation (1) … Universal-Lexikon
unnotiert — ụn|no|tiert 〈Adj.〉 nicht amtlich notiert, nur im freien Verkehr gehandelt ● unnotierte Wertpapiere * * * ụn|no|tiert <Adj.> (Börsenw.): keine amtliche Notierung aufweisend: e Wertpapiere. * * * ụn|no|tiert <Adj.> (Börsenw.): ohne… … Universal-Lexikon
ausländische Wertpapiere — ausländische Wertpapiere, Aktien und Anleihen, die von Gebietsfremden (z. B. ausländischen Unternehmen, Banken, Staaten sowie internationale Organisationen) emittiert werden. Die amtliche Notierung von ausländischen Aktien und Auslandsanleihen… … Universal-Lexikon
geregelter Markt — Teilmarkt der Effektenbörse. Am g.M. werden Papiere mit nicht amtlicher Notierung gehandelt. Die hier zugelassenen Unternehmen unterliegen nicht so strengen Zulassungsbedingungen wie für eine amtliche Notierung, gleichzeitig aber den gesetzlichen … Lexikon der Economics
Magdeburger Börse — Gebäude der Magdeburger Börse, Alter Markt Nr. 5 Die Magdeburger Börse war eine Börse in Magdeburg. Besondere Bedeutung erlangte sie für den Handel mit Zucker. Zeitweise gehörte sie in diesem Segment zu den drei großen Weltleitbörsen.… … Deutsch Wikipedia
geregelter Markt — geregelter Markt, seit 1. 5. 1987 bestehender Teilmarkt an deutschen Wertpapierbörsen, der zum 1. 5. 1988 den geregelten Freiverkehr abgelöst hat. Der geregelte Markt steht zwischen dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr, gehandelt werden… … Universal-Lexikon
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Kurs — Seminar; Bildungsmaßnahme; Weiterbildung; Kursus; Workshop; Training; Lehrgang; Devisenkurs; Wechselkurs; Kursnotierung; Quotation; Börsennotie … Universal-Lexikon
Kurs [1] — Kurs (lat. cursus, franz. cours, »Lauf«), im Post und Eisenbahnwesen die Richtung und Reihenfolge der Züge; im Seewesen die nach der Himmelsgegend (Windrose) angegebene Richtung, in der ein Schiff fährt (s. den folgenden Artikel). Im Handel heißt … Meyers Großes Konversations-Lexikon